Friedensplenum zur Europawahl:
Keine Stimme für Kriegsvorbereitungen !
Abrüstung statt Aufrüstung !
Am 7. Juni 2009 wird das Europaparlament gewählt. Dabei geht es auch um die Ausrichtung der zukünftigen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. Die Vorgaben des Lissabon-Vertrags führen aber nach Auffassung des Friedensplenums zu Militarisierung und Demokratie-Abbau.
Sowohl die gescheiterte EU-Verfassung( EUV ) als auch ihre Neuverpackung im Lissabon-Vertrag ( AEUV ) schreiben fest:
KEINE STIMME FÜR KRIEGSTREIBER :
WER FÜR „LISSABON“-BEFÜRWORTER STIMMT, STIMMT GEGEN DAS GRUNDGESETZ MIT SEINEM VERBOT VON ANGRIFFSKRIEGEN (ART.26)
WIR WOLLEN EINE FRIEDLICHE, DEMOKRATISCHE UND SOZIALE EU!
Flugblatt herunterladen:
Abrüstung statt Aufrüstung !
Am 7. Juni 2009 wird das Europaparlament gewählt. Dabei geht es auch um die Ausrichtung der zukünftigen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. Die Vorgaben des Lissabon-Vertrags führen aber nach Auffassung des Friedensplenums zu Militarisierung und Demokratie-Abbau.
Sowohl die gescheiterte EU-Verfassung( EUV ) als auch ihre Neuverpackung im Lissabon-Vertrag ( AEUV ) schreiben fest:
- Für die “gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU sollen allein der Ministerrat und ein “Hoher Vertreter” zuständig sein (Art. 220 AEUV)
- weder Kontrolle noch Mitsprache von EU-Parlament, EU-Gerichtshof und Bundestag.
- Alle Mitgliedsstaaten werden zu einer schrittweisen Aufrüstung verplichtet, die von der European Defence Agency ( EDA ) überwacht werden soll (Art.42.3 EUV ).
- Eine kurzfristig weltweit und im Inneren( AEUV Art.6 ) einsatzfähige europäische Interventionsarmee mit sog. Battle Groups ( Art. 46 EUV) wird aufgestellt.
- Sie soll eine privilegierte billige Rohstoffversorgung der EU-Staaten aus Drittländern - auch ohne UN-Mandat - militärisch absichern ( Art.22, 42.5 und 43.1 EUV ).
- Sogar die Grundrechte des Grundgesetzes werden dem EU-Recht untergeordnet und sind dagegen nicht mehr einklagbar.
- Das EU-Recht wird weiterhin vorrangig vom Minister-rat verordnet - wie von einem Konzernvorstand !
KEINE STIMME FÜR KRIEGSTREIBER :
WER FÜR „LISSABON“-BEFÜRWORTER STIMMT, STIMMT GEGEN DAS GRUNDGESETZ MIT SEINEM VERBOT VON ANGRIFFSKRIEGEN (ART.26)
WIR WOLLEN EINE FRIEDLICHE, DEMOKRATISCHE UND SOZIALE EU!
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friedensplenum - 30. Mai, 15:40