Klage gegen deutsche Botschaft in Bagdad

Initiative zum Dialog mit irakischen Gewerkschaftern

Presseerklärung 25.10. 2005

Klage gegen deutsche Botschaft in Bagdad

Heute wurde vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage und eine einstweilige Verfügung gegen die deutsche Botschaft in Bagdad wegen der Visaverweigerung für zwei irakische Gewerkschafter erhoben.

Am 21. 10. 2005 sollte in Berlin eine dreiwöchige Veranstaltungstour mit zwei Vertretern einer unabhängigen irakischen Gewerkschaft beginnen.
Frau Boshrah A. Abbood und Herr Taha A. Ibraheem Breshdi waren von der Initiativgruppe Dialog mit irakischen GewerkschafterInnen eingeladen worden, um in Deutschland über die Lebensbedingungen und die politische Situation im Süden Iraks sowie über die Arbeitsbedingungen in der Ölindustrie zu berichten.
Frau Abbood und Herr Breshdi sind von der Allgemeinen Gewerk­schaft der Beschäftigten im Ölsektor GUOE, einem Zusammenschluss von Betriebsgewerkschaften der staatlichen Energieunternehmen im Süden Iraks. In Arbeitskämpfen konnten sie substantielle Verbesserungen der Löhne und der Arbeitsbedingungen durchsetzen. Heute sind über 23.000 Beschäftigte der Ölindustrie in der GUOE organisiert. Die GUOE ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral, wendet sich aber entschieden gegen die US-amerikanische Besatzung und die wirtschaftlichen Pläne Washingtons. So konnte in einer Reihe von staatlichen Unternehmen die Übernahme der Kontrolle durch US-amerikanische Firmen verhindert werden.

Die Initiativgruppe wird von Mitgliedern verschiedener Gewerkschaften, Friedensgruppen und der ATTAC -Arbeitsgruppe „Globalisierung und Krieg“ getragen und von über 100 gewerkschaftlichen, friedenspolitischen, globalisierungskritischen Gruppen und Stiftungen
unterstützt.

Obwohl die deutsche Botschaft am 5. 10. mitgeteilt hatte, dass allen benötigten Unterlagen ausreichend und vollständig eingereicht wurden, wurden die Visa am 20. 10. verweigert. Eine schriftliche Begründung gab es nicht. Dazu sei die Botschaft nicht verpflichtet. Mündlich wurde die Ablehnung mit mangelndem Krankenversicherungsschutz
begründet. Der Einlader wies sofort eine umfassende
Krankenversicherung per Fax nach. Doch dieses Fax und weitere Faxe und Emails an die deutsche Botschaft und das Auswärtige Amt wurden ignoriert.

Die Initiativgruppe beauftragte den Rechtsanwalt Eberhard Schultz mit dem Fall. Er schickte am 24. 10. ein Fax an die Botschaft und das Auswärtige Amt. Am gleichen Tag gelang ihm auch der telefonische
Kontakt mit einem Mitarbeiter. Auf die Frage, warum unsere Faxe und Emails nicht beantwortet wurden, kam eine überraschende Antwort. Der Einlader sei nicht der Betroffene. Das seien nur die Antragsteller, die Botschaft und das Auswärtige Amt. Der Einlader muss aber für alles garantieren und auch die Krankenversicherung abschließen. Das bedeutet, weder der Einlader noch die Eingeladenen erfahren die Ablehnungsgründe. Der Mitarbeiter sagte, dass die unzureichende Krankenversicherung nicht der Grund ist.

Die Visaverweigerung ist nach unseer Meinung Willkür. Die
Bundesregierung will offensichtlich entgegen ihren Verlautbarungen den zivilen, demokratischen Prozess und die Entwicklung unabhängiger Gewerkschaften nicht unterstützen.

Erst wenn wir vor Gericht gehen un der Botschaft die Vollmachten der Antragsteller vorlegen, sind sie bereit, neu über die Visaanträge zu entscheiden. Der Mitarbeiter stellte in Aussicht, dass man in so einem Fall, die Visa genehmigen und den Rechtsstreit damit beenden könnte. Die Ablehnungsgründe bleiben in so einem Fall weiter unbekannt.

Auch wenn das geltendes Recht sein sollte, ist es menschenunwürdig, intransparent und willkürlich. Ein solches Verfahren ist eines Rechtsstaates unwürdig.

Wir mussten also heute mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht gehen. Wir werden auch prüfen, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden kann und inwieweit wir Schadensersatz geltend machen können.

Die Informationsrundtour wird mit anderen Irak-Experten fortgesetzt. Wir werden dabei natürlich auch über die Willkür der deutschen Botschaft berichten.
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Friedensplenum/ Antikriegsbündnis Tübingen e.V.

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Wir treffen uns normalerweise an jedem ersten Montag eines Monats um 19:30 im Clubraum im 1. Stock des Adolf-Schlatter-Hauses, Österbergstr. 2 in Tübingen.

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