Der Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen mahnt: Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg!

Dokumentiert: Der Beitrag der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), Kreisvereinigung Tübingen-Mössingen, auf der Tübinger Kundgebung zum Antikriegstag am 1. September 2021:

Der Überfall der Nazis auf Polen am 1. September 1939, gilt als Beginn des 2. Weltkriegs, der in Europa bis zum 8. Mai 1945 dauerte. Für China war es ein 14jähriger antifaschistischer Krieg. Schon 1931 hatten die japanischen Militaristen den Norden Chinas besetzt. Am 7. Juli 1937 begann eine umfassende Invasion der Japaner im gesamten verbliebenen China. Es entstand ein Kriegsschauplatz, der den deutschen Vernichtungskrieg im Osten in den Schatten stellte, in dem alle bekannten Massenvernichtungswaffen eingesetzt wurden, und der allein in China mindestens 15 Millionen Tote forderte.

Der faschistische Diktator Italiens, Mussolini, hatte 1934 Libyen annektiert, 1935 Äthiopien überfallen. Mussolinis Bündnis mit Hitler war die Vorstufe zur späteren „Achse Berlin-Rom-Tokio“. Das waren die faschistischen Kriegstreiber. Nazideutschland bereitete sich schon seit 1933 systematisch auf Angriffskriege vor. 1937 wurde die baskische Stadt Gernika in Schutt und Asche gelegt. Der „Anschluss“ Österreichs, das „Münchner Abkommen“ zur Zerstückelung der Tschechoslowakei, Hitlers Aufkündigung des Nichtangriffspakts mit Polen waren die nächsten Schritte bis zu dem Überfall auf dieses Land.

Es folgte der Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 und schließlich noch der Überfall der Japaner auf die Flotte der USA in Pearl Harbor, Hawaii, am 7. Dezember 1941, was den Zweiten Weltkrieg wirklich zu einem solchen machte.

Hätte es anders kommen können? Winston Churchill war 1939 für die Annahme sowjetischer Vorschläge für ein Bündnis von England, Frankreich und Russland. Es kam nichts Greifbares heraus. Um die Sowjetunion damals heraus zu halten, war ein Nichtangriffsvertrag der letzte Ausweg. Wenn das heute als eine Art Komplott zur Vorbereitung des 2. Weltkriegs hingestellt wird, stimmt es ebenso wenig wie die Lüge, die deutschen Überfälle seien Vergeltungs- oder Präventivschläge gewesen.

II.

Frank-Walter Steinmeier hat zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die
Sowjetunion eine bemerkenswerte Rede gehalten, auf der Homepage des
Bundespräsidenten nachzulesen. Ich zitiere: „Wenn der Blick zurück auf eine einzige, nationale Perspektive verengt wird, wenn der Austausch über
unterschiedliche Perspektiven der Erinnerung zum Erliegen kommt oder
verweigert wird, dann wird Geschichtsschreibung zum Instrument neuer
Konflikte, zum Gegenstand neuer Ressentiments.“

Auch der russische Präsident Putin plädiert für gemeinsame Anstrengungen und eine gemeinsame Perspektive der Geschichtsschreibung und Erinnerungskultur, auf der Website der Russischen Botschaft nachzulesen.

III.

Bundespräsident Steinmeier erinnerte an „an 27 Millionen Tote … – an 14
Millionen zivile Opfer“ der Sowjetunion und „den ungeheuren Beitrag der
Frauen und Männer …, die in den Reihen der Roten Armee gegen
Nazideutschland gekämpft haben. Wir blicken auf ihren Mut und ihre
Entschlossenheit; auf die Millionen, die gemeinsam mit den amerikanischen, und französischen Alliierten und vielen anderen ihr Leben eingesetzt und viele von ihnen verloren haben, für die Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“ Diese Befreiung haben die Deutschen leider nicht selbst zustande gebracht.

Und: „Die diesen Krieg führten, töteten auf jede erdenkliche Weise, mit einer nie dagewesenen Brutalität und Grausamkeit. Die ihn zu verantworten hatten, die sich in ihrem nationalistischen Wahn gar noch auf deutsche Kultur und Zivilisation beriefen, auf Goethe und Schiller, Bach und Beethoven, sie schändeten alle Zivilisation, alle Grundsätze der Humanität und des Rechts. Der deutsche Krieg gegen die Sowjetunion war eine mörderische Barbarei.“ Das Verhungernlassen von 30 Millionen Menschen war einkalkuliert. Verbrecherisch war der Umgang mit den verschleppten Kriegsgefangenen und polnischen und sowjetischen Zwangsarbeitern.

Auch hier aus Tübingen kamen einige der Täter - ich spare mir jetzt die Zeit, ihre Namen und Verbrechen aufzuzählen.

IV.

Kaum jemand weiß es noch: zur friedlichen Koexistenz, Achtung der
Souveränität, Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt, friedlichen Regelung von Streitfällen, Nichteinmischung in innere
Angelegenheiten, Zusammenarbeit zwischen den Staaten, Erfüllung
völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben, hat sich die
Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet. Angriffskriege sind im Grundgesetz verboten. Im sogenannten „2 + 4-Vertrag“ von 1990 wird bekräftigt, dass „von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird.“

Die deutsche Regierung steht heute in der historischen Verantwortung, eine neue Entspannungspolitik auf den Weg zu bringen, in der die
Sicherheitsinteressen aller Beteiligten Berücksichtigung finden.

Das Völkerrecht, die 1945 von der UNO formulierten Regeln des
internationalen Zusammenlebens sind keine Regeln von Willkür und
Sanktionen. Deutschland muss die Bedrohungswahrnehmung des von
Militärstützpunkten eingekreisten Russlands wahrnehmen und ernst nehmen, wenigstens aus Afghanistan etwas lernen, und sich nicht selbst an Bedrohungsszenarien beteiligen, auch nicht gegen China, und stattdessen auf Ausgleich und Kooperation hinwirken.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Lothar Letsche
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Friedensplenum/ Antikriegsbündnis Tübingen e.V.

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